Die KfW startet zum 01.10.2024 die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hiermit soll der flächeneffiziente Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment in Deutschland angereizt werden. Ziel der Förderung ist es, Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus zu reduzieren, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energie zu erhöhen, die Lebenszykluskosten zu begrenzen sowie Wohnflächen zu optimieren. Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (296) „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude“ (596) und wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse angeboten. Analog zu den bestehenden BEG-Produkten erfolgt die Kreditvergabe ohne Beihilfe. Antragstellende Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investierenden sowie Ersterwerbende von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden. Fördermaßnahmen Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 Bürgerliches Gesetzbuch), die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der jeweiligen Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude/Nichtwohngebäude“ (TMA) erfüllen. Folgende Stufe wird für Wohngebäude gefördert: Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN–WG) Die Stufe KNN–WG wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt TMA o die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) eingehalten werden, o die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) für Wohngebäude erfüllt werden, o für jede Wohneinheit eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist und der gebäudespezifische Grenzwert für ausgewählte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten wird. Kredithöchstbeträge für Wohngebäude Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert: KNN–WG bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit Vorhabenbeginn Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und stellen für sich genommen keinen Vorhabenbeginn dar. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes oder einer Wohneinheit gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Beginn des Vorhabens. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW und nicht der Eingang beim Finanzierungspartner. Ein Vorhabenbeginn vor Antragseingang bei der KfW ist daher förderschädlich. Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) der entsprechenden Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude“ unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden. Gerne beraten wir Sie ausführlich hierzu bzw. zur Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens und das kostenfrei. Profitieren Sie von unserer über 23-jährigen Erfahrung- online, mit telefonischer Betreuung und/ oder kompetenter Finanzberatung vor Ort. Ihre fi-on OHG
KfW- Konditionssenkung zum 27.08.2024
Die KfW senkt ihre Konditionen zum 27.08.2024 wie folgt: Wohneigentumsprogramm (124) – (Laufzeit/Tilgungsfreie Anlaufjahre/Zinsbindung 10/10/10: – 0,14% 25/3/5: – 0,19% 25/3/10: – 0,15% 35/5/5: – 0,18% 35/5/10: – 0,14% Altersgerecht Umbauen (159) – (Laufzeit/Tilgungsfreie Anlaufjahre/Zinsbindung) 10/10/10: – 0,09% 10/2/5: – 0,11% 10/2/10: – 0,10% 20/3/5: – 0,10% 20/3/10: – 0,09% 30/5/5: – 0,10% 30/5/10: – 0,09% BEG Wohngebäude (261) – (Laufzeit/Tilgungsfreie Anlaufjahre/Zinsbindung) 10/10/10: – 0,10% 10/2/10: – 0,10% 20/3/10: – 0,10% 30/5/10: – 0,10% Klimafreundlicher Neubau (297) – (Laufzeit/Tilgungsfreie Anlaufjahre/Zinsbindung) 10/10/10: – 0,09% 10/2/10: – 0,10% 25/3/10: – 0,10% 35/5/10: – 0,10% Klimafreundlicher Neubau (298) – (Laufzeit/Tilgungsfreie Anlaufjahre/Zinsbindung) 10/10/10: – 0,09% 10/2/10: – 0,10% 25/3/10: – 0,10% 35/5/10: – 0,10% Wohneigentum für Familien (300) – (Laufzeit/Tilgungsfreie Anlaufjahre/Zinsbindung) 10/10/10: – 0,09% 10/2/10: – 0,10%% 25/3/10: – 0,10% 25/3/20: – 0,10 % 35/5/10: – 0,10% 35/5/20: – 0,10% BEG Einzelmaßnahme Ergänzungskredit (358) – (Laufzeit/Tilgungsfreie Anlaufjahre/Zinsbindung) 5/1/5: = 10/10/10: – 0,09% 10/2/10: – 0,140% 25/3/10: – 0,10% 35/5/10: – 0,10% BEG Einzelmaßnahme Ergänzungskredit (359) – (Laufzeit/Tilgungsfreie Anlaufjahre/Zinsbindung) 5/1/5: – 0,13% 10/10/10: – 0,09% 10/2/10: – 0,10% 25/3/10: – 0,09% 35/5/10: – 0,10% Ihre Fi-on OHG
KfW – Neue Förderung für den Erwerb von Bestandsgebäuden ab 03.09.2024 „Jung kauft Alt“ (308)
Die KfW plant zum 03.09.2024 den Start des neuen Produkts „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Ziel der Förderung ist es, Familien mit Kindern und einem max. zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt) beim Erwerb von bestehenden Wohnimmobilien zu unterstützen. Antragstellende und FörderbedingungenAntragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), welche eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und anschließend energetisch sanieren, welche die geförderte Wohnimmobilie nach Erwerb als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 Prozent Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen, bei denen zum Zeitpunkt des Antrags mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet, welche bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und welche bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen „Baukindergeld“ (424), „Wohneigentum für Familien“ (300) oder „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308) in Anspruch genommen haben. Fördermaßnahme Gefördert wird der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G, oder H eingestuft ist. welche innerhalb von 54 Monaten ab Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ saniert werden. Für die Sanierung kann die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ (261) in Anspruch genommen werden. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. Gerne beraten wir Sie ausführlich hierzu bzw. zur Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens und das kostenfrei. Profitieren Sie von unserer über 23-jährigen Erfahrung- online, mit telefonischer Betreuung und/ oder kompetenter Finanzberatung vor Ort. Ihre fi-on OHG
KfW- Antragsstopp KfW Programme 297/298/299
Die KfW informierte am heutigen Tage (14.12.2023) darüber, dass mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres in Abstimmung mit dem auftraggebenden Ressort Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden können: Die bereitgestellten Bundesmittel für die vorgenannten Förderprodukte sind ausgeschöpft. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen in den oben genannten Produkten sind von diesem Antragsstop nicht betroffen. Alle bis zum 13.12.2023 bei der KfW eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden. Für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ Programm 261 / 263 sowie das Programm „Wohneigentum für Familien“ (300) können wie gewohnt weiter Anträge gestellt werden. Die bestehenden Zusagen sowie das Einreichen von Nachweisen (BnD) in diesen Produkten sind nicht von diesem Antragsstopp betroffen: Kreditabrufe, Zuschussauszahlungen und das Gewähren von Tilgungszuschüssen sind ohne Einschränkung weiterhin möglich. Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge in den vorgenannten KFN-Produkten ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. Ihr Christian Lenknereit fi-on“ Finanzierungen & Immobilien- online“ OHG
KfW – Neustart der Programme 297 und 298 zum 20.02.2024 (Klimafreundlicher Neubau)
Es gibt gute Nachrichten von der KfW. Ab sofort (20.02.2024) können die Programme 297 und 298 – Klimafreundlicher Neubau – wieder beantragt werden. Bereits eingegangene, aber noch nicht entschiedene Anträge werden wie gewohnt bearbeitet und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zugesagt. Die Programme 297 und 298 starten wieder mit folgenden Konditionen: Gerne beraten wir Sie ausführlich hierzu bzw. zur Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens und das kostenfrei. Profitieren Sie von unserer über 23-jährigen Erfahrung- online, mit telefonischer Betreuung und/ oder kompetenter Finanzberatung vor Ort. Ihre fi-on OHG
KfW- Update zum Antragstopp der Programme 297 und 298 (klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude)
Von der KFW wurde folgendes Update zum Antragstopp der Programme 297 und 298 kommuniziert: Der KFN-Förderkredit (klimafreundlicher Neubau) wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gewährt. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt ist, über entsprechende Bundesmittel für neue Förderzusagen zu verfügen. Dies wird voraussichtlich Anfang Februar 2024 der Fall sein. Sobald die Antragstellung wieder möglich ist oder weitere Neuigkeiten bekannt gegeben werden, werden wir Sie umgehend informieren. Ihre fi-on OHG