KfW – Neue Förderung für den Erwerb von Bestandsgebäuden ab 03.09.2024 „Jung kauft Alt“ (308)

Die KfW plant zum 03.09.2024 den Start des neuen Produkts „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).

Ziel der Förderung ist es, Familien mit Kindern und einem max. zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro bei einem minderjährigen Kind im Haushalt (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt) beim Erwerb von bestehenden 
Wohnimmobilien zu unterstützen.

Antragstellende und Förderbedingungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen), 

  • welche eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und anschließend energetisch sanieren,  
  • welche die geförderte Wohnimmobilie nach Erwerb als Eigentümerin oder Eigentümer (mind. 50 Prozent Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
  • bei denen zum Zeitpunkt des Antrags mindestens ein Kind im Haushalt lebt, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind nicht überschreitet,
  • welche bei Antragstellung nicht über Wohneigentum verfügen und
  • welche bei Antragstellung noch keine Bundesförderung aus den Programmen „Baukindergeld“ (424), „Wohneigentum für Familien“ (300) oder „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) (308) in Anspruch genommen haben.

 
Fördermaßnahme 

Gefördert wird der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie, 

  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines gültigen Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G, oder H eingestuft ist.  
  • welche innerhalb von 54 Monaten ab Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ gemäß der „Technischen Mindestanforderungen – Wohngebäude“ für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ saniert werden. 

Für die Sanierung kann die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ (261) in Anspruch genommen werden. Gefördert wird maximal eine Wohneinheit. Förderfähig ist der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten.

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