KfW- Start  Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) zum 01.10.2024

Die KfW startet zum 01.10.2024 die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Hiermit soll der flächeneffiziente Wohnungsbau im unteren und mittleren Preissegment in Deutschland angereizt werden.  
Ziel der Förderung ist es, Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus zu reduzieren, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energie zu erhöhen, die Lebenszykluskosten zu begrenzen sowie Wohnflächen zu optimieren.

 

Die Förderung erfolgt in den KfW-Produkten 

  • „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (296) 
  • „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude“ (596) 

 

und wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse angeboten. Analog zu den bestehenden BEG-Produkten erfolgt die Kreditvergabe ohne Beihilfe.

 

Antragstellende

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Investierenden sowie Ersterwerbende von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden beziehungsweise Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden. 

Fördermaßnahmen

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb von Gebäuden (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 Bürgerliches Gesetzbuch), die nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes fallen und die Anforderungen gemäß der jeweiligen Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude/Nichtwohngebäude“ (TMA) erfüllen. 

 

Folgende Stufe wird für Wohngebäude gefördert: 

  • Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN–WG) 
    Die Stufe KNN–WG wird erreicht, wenn gemäß der Anlage zum Merkblatt TMA 
    o die Anforderungen an den Standard eines Effizienzhauses 55 (EH 55) eingehalten werden, 
    o die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus entsprechend des „Qualitätssiegels Nachhaltiges     Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) für Wohngebäude erfüllt werden, 
    o für jede Wohneinheit eine bestimmte Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche gegeben ist und der     gebäudespezifische Grenzwert für ausgewählte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes unterschritten wird. 

 

Kredithöchstbeträge für Wohngebäude

Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert: KNN–WG bis maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit 

 

Vorhabenbeginn

Der Kreditantrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und stellen für sich genommen keinen Vorhabenbeginn dar. 

Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes oder einer Wohneinheit gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Beginn des Vorhabens. Maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW und nicht der Eingang beim Finanzierungspartner. Ein 
Vorhabenbeginn vor Antragseingang bei der KfW ist daher förderschädlich.

 

Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energieeffizienz

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) der entsprechenden Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude“ unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

 

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