Dies sind die am meist gestelltesten Fragen
Die fi-on OHG ist ein Finanzierungsvermittler für Privat- und Geschäftskunden. Wir verhandeln mit renommierten Banken, Bausparkassen und Versicherungen und geben die so entstehenden Vorteile in Form von Top- Konditionen an Sie weiter. Das spart Ihr Geld!
Die fi-on OHG ghört zu den marktführenden Vermittlern von privaten Immobiliendarlehen. Durch unser hohes Umsatzvolumen erhalten wir Konditionsvorteile welche wir in Form von Top-Konditionen an unsere Kunden weitergeben. Denn wir vergleichen für Sie. Aus einer Auswahl regionaler und überregionaler Anbieter ermitteln wir für Sie nicht nur den passenden Finanzierungsaufbau, sondern auch die günstigste Kondition.
Zu unseren über 400 Finanzierungsanbietern gehören sowohl überregionale Banken, Bausparkassen und Versicherungen, als auch regional tätige Kreditinstitute aus dem gesamten Bundesgebiet.
Hinter den Kirschkaten 13-15 in 23560 Lübeck
Tel.: 0451- 6101310
Fax: 0451 – 6112224
Email: info@fi-on.de
Überregionale Anbieter und Förderbanken:
PSD- Banken:
Sparda- Banken:
Sparkassen:
Volks- und Raiffeisenbanken:
…und viele mehr!
Nichts. Für Sie sind unsere Leistungen im Bereich der Darlehensvermittlung natürlich kostenfrei.
Für unsere Dienstleistung und den umfangreichen Service erhalten wir vom Darlehensgeber eine Provision.
Selbst bei Nichtannahme eines Darlehensvertrages fallen bei uns und unseren Partnern keine Kosten an, solange der Darlehensvertrag noch nicht von Ihnen unterzeichnet wurde und die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen ist.
Ihr Finanzierungsvorhaben:
Unsere Finanzierungsvarianten:
und weitere Förderprogramme.
Wir beraten Sie gerne ausführlich zu möglichen Förderungen. Details finden Sie auch auf der Homepage der KfW unter www.KfW.de
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben, berücksichtigen Sie dabei einen Puffer. Der Überschuss ist dann Ihre maximale monatliche Kreditrate. Mit unserem Budget-Rechner können Sie nun berechnen, wie viel Darlehen Sie auf Basis dieser monatlichen Rate erhalten können.
Als Faustregel einer soliden Baufinanzierung gilt: Die Kreditbelastung sollte 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigen. Wichtig: Weihnachtsgeld, sonstige Sonderzahlungen oder Förderungen sollten nicht in voller Höhe in die monatlichen Einkünfte hineingerechnet werden.
Eine individuelle Betrachtung und Beratung durch einen unserer Finanzierungsspezialisten ist natürlich die bessere Möglichkeit. Kontaktieren Sie uns gerne!
Jede unserer Baufinanzierungen ist einmalig. Aufgrund individueller Faktoren errechnet sich der Effektivzins.
Objektbezogene Faktoren:
Ihre persönlichen Faktoren:
Ihr Darlehen betreffende Faktoren:
Nein. Unsere Partner übernehmen i.d.R. die Grundschulden, wenn diese vollstreckbar nach § 800 ZPO eingetragen ist und es sich um eine Buchgrundschuld handelt. Liegt eine Briefgrundschuld vor, wird diese meist ebenfalls übernommen oder in eine Buchgrundschuld umgewandelt. Außerdem sollte der Grundschuldzins mindestens 10% betragen.
Das Zusammenstellen der Unterlagen erfordert leider etwas Zeit. Da wir Ihnen danach aber das Einholen verschiedener Angebote abnehmen, fällt diese Aufgabe für Sie nur einmalig an.
Checklisten bzgl. der benötigen Unterlagen haben wir für Sie in unserem Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Telefonische Erstinformation:
Sie können sich unter unserer Rufnummer 0451/ 610 13 10 von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr an unsere Finanzierungsspezialisten wenden.
Online-Kontaktformular:
Oder teilen Sie uns einfach über unser Online-Kontaktformular Ihren Darlehenswunsch mit, wir melden uns dann gerne zeitnah bei Ihnen.
Persönliche Beratung:
Wir beraten Sie sehr gerne auch persönlich. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit einem unserer Finanzierungsspezialisten in unserem Büro vor Ort telefonisch oder lassen Sie sich ganz unkompliziert von zu Hause aus per Video-Chat beraten.
Wir können Ihnen Anschlussfinanzierungen/ Forwarddarlehen bis zu 66 Monate vor Auslauf der Zinsbindefrist Ihres bestehenden Darlehens anbieten.
Auch wenn Ihr Vertrag eine Zinsbindefrist von mehr als 10 Jahren beinhaltet, haben Sie gemäß § 489 BGB bereits nach 10 Jahren unter gewissen Voraussetzungen ein einseitiges Kündigungsrecht.
§ 489 BGB
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart ist, ganz oder teilweise kündigen,
1. wenn die Zinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Zinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet; ist eine Anpassung des Zinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet, kündigen.
2. wenn das Darlehen einem Verbraucher gewährt und nicht durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
3. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Zinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts der Auszahlung.
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
(3) Eine Kündigung des Darlehensnehmers nach Absatz 1 oder Absatz 2 gilt als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
(4) Das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden. Dies gilt nicht bei Darlehen an den Bund, ein Sondervermögen des Bundes, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband, die Europäischen Gemeinschaften oder ausländische Gebietskörperschaften.
Tipp: Oft wird der anfallende Aufwand von den „Hausbanken“ übertrieben dargestellt, um Sie von einem Wechsel abzuhalten. Sprechen Sie uns auf Umschuldungs-Aktionen an. Gemeinsam mit unseren Finanzierungspartnern übernehmen wir immer mal wieder die anfallenden Umschuldungskosten für unsere Kunden.
Nein. Mit ihrem Antrag machen sie lediglich ihr Interesse an einem Darlehensangebot deutlich.