Die KfW informierte am heutigen Tage (14.12.2023) darüber, dass mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres in Abstimmung mit dem auftraggebenden Ressort Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden können: Die bereitgestellten Bundesmittel für die vorgenannten Förderprodukte sind ausgeschöpft. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen in den oben genannten Produkten sind von diesem Antragsstop nicht betroffen. Alle bis zum 13.12.2023 bei der KfW eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden. Für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ Programm 261 / 263 sowie das Programm „Wohneigentum für Familien“ (300) können wie gewohnt weiter Anträge gestellt werden. Die bestehenden Zusagen sowie das Einreichen von Nachweisen (BnD) in diesen Produkten sind nicht von diesem Antragsstopp betroffen: Kreditabrufe, Zuschussauszahlungen und das Gewähren von Tilgungszuschüssen sind ohne Einschränkung weiterhin möglich. Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge in den vorgenannten KFN-Produkten ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. Ihr Christian Lenknereit fi-on“ Finanzierungen & Immobilien- online“ OHG
KfW – Neustart der Programme 297 und 298 zum 20.02.2024 (Klimafreundlicher Neubau)
Es gibt gute Nachrichten von der KfW. Ab sofort (20.02.2024) können die Programme 297 und 298 – Klimafreundlicher Neubau – wieder beantragt werden. Bereits eingegangene, aber noch nicht entschiedene Anträge werden wie gewohnt bearbeitet und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen zugesagt. Die Programme 297 und 298 starten wieder mit folgenden Konditionen: Gerne beraten wir Sie ausführlich hierzu bzw. zur Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens und das kostenfrei. Profitieren Sie von unserer über 23-jährigen Erfahrung- online, mit telefonischer Betreuung und/ oder kompetenter Finanzberatung vor Ort. Ihre fi-on OHG
KfW- Update zum Antragstopp der Programme 297 und 298 (klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude)
Von der KFW wurde folgendes Update zum Antragstopp der Programme 297 und 298 kommuniziert: Der KFN-Förderkredit (klimafreundlicher Neubau) wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gewährt. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten und die KfW vom Bund ermächtigt ist, über entsprechende Bundesmittel für neue Förderzusagen zu verfügen. Dies wird voraussichtlich Anfang Februar 2024 der Fall sein. Sobald die Antragstellung wieder möglich ist oder weitere Neuigkeiten bekannt gegeben werden, werden wir Sie umgehend informieren. Ihre fi-on OHG