Die KfW informierte am heutigen Tage (14.12.2023) darüber, dass mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres in Abstimmung mit dem auftraggebenden Ressort Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in den folgenden Produkten keine Anträge mehr gestellt werden können:

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)

Die bereitgestellten Bundesmittel für die vorgenannten Förderprodukte sind ausgeschöpft. Bereits zugesagte Förderdarlehen und gültige Sofortbestätigungen in den oben genannten Produkten sind von diesem Antragsstop nicht betroffen. Alle bis zum 13.12.2023 bei der KfW eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden.

Für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ Programm 261 / 263 sowie das Programm „Wohneigentum für Familien“ (300) können wie gewohnt weiter Anträge gestellt werden. Die bestehenden Zusagen sowie das Einreichen von Nachweisen (BnD) in diesen Produkten sind nicht von diesem Antragsstopp betroffen: Kreditabrufe, Zuschussauszahlungen und das Gewähren von Tilgungszuschüssen sind ohne Einschränkung weiterhin möglich.

Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge in den vorgenannten KFN-Produkten ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind.

Über die weitere Ent­wicklung werden wir Sie informieren.

Ihr Christian Lenknereit

fi-on“ Finanzierungen & Immobilien- online“ OHG