Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach werden alle förderfähigen Altanträge genehmigt, welche bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Laut KfW bedeutet das konkret:
- Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag bis einschließlich 23.01.2022 bei der KfW gestellt? Dann nimmt die KfW die Bearbeitung dieses Antrages in Kürze wieder auf. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld.
- Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
- Ihren Kredit zahlt die KfW aus, sobald Ihre Bank den Kredit bei der KfW abruft.
- Ihren Investitionszuschuss zahlt die KfW aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
- Ihren Tilgungszuschuss (bei Förderkrediten) verrechnet die KfW mit der Darlehensschuld, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
- Über einen Neustart der BEG ist die KfW in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
- Sie können keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 / Effizienzgebäude Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau stellen.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Einzelne Bankpartner hatten bereits Alternativlösungen angeboten (beispielsweise MHB, ING, Commerzbank etc.). Ob diese noch erforderlich sein werden, muss im Einzelfall geklärt werden.