Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung
im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 01.03.2023 als neues Teilprogramm „Klimafreundlicher
Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) übergehen.
Bis zur Einführung des neuen Teilprogramms „Klimafreundlicher Neubau“ wird die Förderung des
Neubaus unverändert in der BEG-WG (Wohngebäude) und BEG-NWG (Nichtwohngebäude) weitergeführt. Details zur neuen Förderung
wird die KfW Anfang des Jahres 2023 mitteilen.

Wir werden Sie selbstverständlich über alle Neuerungen informieren.

Ihr Team der fi-on OHG