Am 04.11.2021 hat die KfW mitgeteilt, dass es im Programm 261 (und weiteren Programmen) Änderungen zum 01.02.2022 geben wird, und zwar die Einstellung von Förderstandards für Neubauten. Das bedeutet, dass ab dem genannten Datum unter anderem im Programm 261 die Förderstandards

  • Effizienzhaus/-gebäude 55
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau

nicht mehr angeboten werden.

Die Förderung wird dann insbesondere auf Bestandssanierungen fokussiert.

Bis einschließlich 31.01.2022 können Anträge gestellt werden, empfohlen wird seitens der KfW allerdings eine Einreichung bis max. 14.01.2022 – bei der jeweils durchleitenden Bank entsprechend früher, welche ggf. noch eigene Fristen setzen wird – damit eventuell erforderliche Änderungen am Antrag noch vorgenommen werden können, die ab dem 01.02.2022 technisch nicht mehr möglich sind.

Nähere Informationen zu den Anpassungen finden Sie in der folgenden Anlage der KfW. Die angepassten Merkblätter sind voraussichtlich ab Anfang Januar 2022 bei der KfW abrufbar.

KfW-Info_29_2021_BEG_261.pdf

Ein Hinweis ist ebenfalls auf der Internetpräsenz der KfW zu finden.